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Stationäre Pflege

Unser Heim bietet Unterkunft und Verpflegung sowie eine umfassende, dem Erkenntnisstand der Zeit entsprechende Betreuung und Pflege. Wir fördern die Beibehaltung des gewohnten gesellschaftlichen Lebens des Heimbewohners und unterstützen ihn beim Einleben in die neue Umgebung. Im täglichen Umgang mit unserem Bewohner achten und fördern wir die kulturelle Identität, sowie die Eigenheiten und Gewohnheiten der Bewohner.

Die Grundlage für die Aufnahme in die Rangordnung ist ein schriftlicher Antrag. Das entsprechende Formular ist in der Verwaltung erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.

Die Vergabe des Heimplatzes erfolgt nach definierten Kriterien.

Der Anspruch auf die Aufnahme im Heim besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Antragstellers.

Der geschuldete Tarif zu Lasten des Betreuten und seiner Familiengemeinschaft hängt von der Art der Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmern ab. Dieser Tarif wird jährlich angepasst.

Tagessatz 2024:
Einbettzimmer: € 52,50
Zweibettzimmer: € 49,88

Der Antragsteller und die im Sinne des D.LH. 30/2000 zahlungspflichtigen Angehörigen verpflichten sich den Tarif zur Gänze zu bezahlen bzw. einen Antrag um Tarifbegünstigung beim zuständigen Sozialsprengel oder bei der zuständigen Gemeinde zu stellen und den dann berechneten Tarif zu bezahlen.