Die Vergabe des Heimplatzes erfolgt nach definierten Kriterien. Bei Daueraufnahme ist vor dem Heimeintritt der Heimvertrag zu unterschreiben sowie eine Kaution zu entrichten. Der geschuldete Tarif zu Lasten des Betreuten und seiner Familiengemeinschaft hängt von der Art der Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmern, sowie bei Kurzzeitpflegen von der Pflegebedürftigkeit des Betreuten ab. Dieser Tarif wird jährlich angepasst. Die jeweils gültigen Beträge werden Ihnen auf Nachfrage bei der Verwaltung des Seniorenwohnheimes mitgeteilt.
Der Antragsteller und die im Sinne des D.LH. 30/2000 zahlungspflichtigen Angehörigen verpflichten sich den Tarif zur Gänze zu bezahlen bzw. einen Antrag um Tarifbegünstigung beim zuständigen Sozialsprengel oder bei der zuständigen Gemeinde zu stellen und den dann berechneten Tarif zu bezahlen.