Zur Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen im Seniorenwohnheim aufgenommen. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Den pflegenden Angehörigen bietet die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Entlastung. Die Dauer des Aufenthaltes ist laut Gesetz geregelt.
Die Aufnahmeanträge für die Kurzzeitpflege werden direkt an die Verwaltung gestellt. Um eine rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.