Skip to main content

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet den pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung, um selbst wieder Kraft für die Pflege zu schöpfen.

Die angebotenen Leistungen der Kurzzeitpflegen sind die selben wie jene für stationäre Pflege.

Für die Aufnahme in Kurzzeitpflege muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das entsprechende Formular ist in der Verwaltung erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.

Der geschuldete Tarif zu Lasten des Betreuten und seiner Familiengemeinschaft hängt von der Art der Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmern, sowie bei Kurzzeitpflegen von der Pflegebedürftigkeit des Betreuten ab. Dieser Tarif wird jährlich angepasst.

Tagessatz 2024:
Einbettzimmer: € 52,50 + Beitrag der jeweiligen Pflegestufe
Zweibettzimmer: € 49,88 + Beitrag der jeweiligen Pflegestufe

Liegt zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Antrag um Pflegegeld vor, hat das Seniorenwohnheim laut Beschluss der Landesregierung Nr. 694 vom 27.09.2022 das Recht den Betrag der 1. Pflegestufe in Rechnung zu stellen.